Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gesundheitszentrums Medifit Neuwied

(Stand: 25.05.2018)

1. Geschäftsbedingungen

1.1. Geltung der AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliederverträge des Gesundheitszentrums Medifit (im folgenden Medifit genannt) soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Medifit abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios und den Kursprogrammen berechtigt sind. Ebenso gelten unsere AGB für Patientenverträge gemäß den vom Arzt auferlegten Therapien.

1.2. Vertragsschluss
Vertragspartner sind das Medifit, vertreten durch den Inhaber Volker Birkenbeul einerseits und der Unterzeichner des Aufnahmeantrages (im folgenden Mitglied genannt) andererseits. Dieser Vertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Kurse sowie des Studios innerhalb der täglichen Öffnungszeiten.

1.3. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage  HYPERLINK „http://www.medifit-birkenbeul.de“ www.medifit-birkenbeul.de und durch Aushang an der Information des Medifit bekannt gegeben.

1.4. Vertragsbeginn / Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist jeweils der 1. eines Monats oder der gemeinsam zwischen beiden Parteien festgelegte Vertragsbeginn. Wird ein Vertrag während des laufenden Monats abgeschlossen, ist Vertragsbeginn der 1. des Folgemonats. Für den laufenden Monat wird ein Teilbetrag fällig, der tagesgenau zu berechnen ist und per Lastschrift mit der ersten Abbuchung eingezogen wird. Die Laufzeit des Mitglieds-vertrages ergibt sich aus der mit dem Medifit geschlossenen Vereinbarung. Die Mitgliedschaft verlängert sich, mit Ausnahme der 24-monatigen Mitgliedschaft, jeweils um den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitraum, wenn sie nicht 6 Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Die Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich um weitere 12 Monate wenn sie nicht 6 Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Bei Abschluss einer Fair Pay Vereinbarung besteht jederzeit die Möglichkeit unter Wahrnehmung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die Mitgliedschaft zu beenden. Sollte diese Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit stillschweigend um jeweils 3 Monate.

2. Studionutzung

2.1. Hausordnung
Das Medifit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Gesundheitszentrum aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte bzw. des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.2. Weisungsberechtigung
Die Mitarbeiter des Medifit sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Umgang mit der Mitgliedskarte
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im Medfit oder per Telefon zu melden.

3.2. Gebühr bei Ausstellung der Mitgliedskarte / Ersatz- Mitgliedskarte
Für die Ausstellung der Mitgliedskarte bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für den Ersatz der Mitgliedskarte fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Mitgliedskarte verliert mit der Aktivierung der neu ausgestellten Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Medifit z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4. Mitgliedsdaten
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Medifit unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft im Medifit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Gesundheitszentrum mitzubringen.

4. Beiträge

4.1. Fälligkeit der Beiträge
Auf dem Anmeldungsdeckblatt wird mit dem Mitglied ein einmaliger Nutzungsbeitrag (Medizinisches Servicepaket, Kursmitgliedsausweis etc.) oder monatliche Beiträge vereinbart. Der aufgeführte Betrag enthält die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Dieser Beitrag wird jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweilig folgenden Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Gebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist das Medifit berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Medifit ist berechtigt für seine Mitglieder das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) auszuüben. Die Preis-erhöhung wird dann ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Ferner behält sich Medifit vor, dass nach Verlängerung der Mitgliedschaft der Beitrag den dann gültigen Bedingungen anzupassen. Beitragserhöhungen werden mit dreimonatiger Vorankündigung in Kraft gesetzt.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und/oder Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Medifit hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Beiträge und Gebühren aufweist. Durch Unterlassung oder mangels ausreichender Kontodeckung entstehende Mehrkosten (z. B. Rücklastschriftgebühren der Bank, Mahngebühren etc.) gehen zu Lasten des Mitglieds.

4.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Medifit das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechts-anwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Medifit berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Geht das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. In diesem Falle ist das Medifit auch berechtigt, einen Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Erkrankung / Ruhezeiten

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder vom Medifit bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

5.2. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an das Gesundheitszentrum Medifit, Aubachstr. 73, 56567 Neuwied, per Fax (0 26 31 – 95 85 86) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse (info@medifit-birkenbeul.de) zu versenden.

5.3. Ruhezeiten
Die Gewährung von Ruhezeiten sind in wichtigen Fällen u.a. bei Kur, Reha, Krankheit oder Schwangerschaft möglich. Ab einem 12 Monatsvertrag ist eine Ruhezeit von 2 Monaten möglich, wenn der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Aus buchungstechnischen Gründen muss ein entsprechender Antrag einen Monat vor dem Ruhezeitmonat schriftlich abgegeben werden. Ruhezeiten sind nur ganze Monate möglich. Ruhende Verträge können nicht gekündigt werden. Die Laufzeit der Mitgliedsvereinbarung verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhestellung.

5.4. Erkrankungen
Durch seine Unterschrift auf der Anmeldung versichert der Teilnehmer ferner, dass er an keinen Krankheiten oder Verletzungen leidet, welche eine Teilnahme in Frage stellt. Erkrankt ein Teilnehmer während der Laufzeit des Vertrages, ist er dennoch zur fristgerechten Zahlung des vollen Beitrages zu den festgelegten Zeiten verpflichtet. Sollte einem Teilnehmer aus medizinischen Gründen die weitere Trainingsteilnahme unmöglich werden, kann er dies nur geltend machen, wenn er die Trainingsuntauglichkeit durch ein von ihm zu beschaffendes ärztliches Attest nachweist. In diesem Fall besteht das Recht zu einer außerordentlichen vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Bis zur Vorlage ist der übliche Beitrag fristgerecht zu bezahlen.

5.5. Umzug
Bei einem Wechsel des Wohnortes welcher mehr als 30 km vom Medifit entfernt liegt, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Krankheit. Bei Vorlage des Personalausweises mit der neuen Anschrift besteht ebenfalls das Recht der außerordentlichen und vorzeitigen Kündigung des Vertrages.

5.6. Höhere Gewalt
Wird es dem Gesundheitszentrum Medifit aufgrund nicht zu vertretender Gründe (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
Die Beitragspflicht bleibt für die Dauer von 3 Monaten zunächst unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle höherer Gewalt scheidet demnach für die Dauer von bis zu 3 Monaten aus. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit – von im Falle höherer Gewalt bis zu 3 Monaten – nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren. Wird die Leistungserbringung für das Medifit aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate unmöglich, so kann das Mitglied nach Ablauf von 3 Monaten auch im Falle höherer Gewalt den Vertrag außerordentlich kündigen und die Beitragspflicht endet.
Höherer Gewalt ist anzunehmen bei einem „betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Betriebshäufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist. Hierzu gehören Naturkatastrophen, Kriege aber behördlich ausgesprochene Verbote aufgrund Infektionsschutzgesetz, die nicht aufgrund eines Fehlverhaltens – fehlendes Verschulden – des Gesundheitszentrums Medifit angeordnet werden.

6. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Medifit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorher-sehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Medifit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Medifit. Schäden, die das Mitglied bzw. der / die Kursteilnehmer/in an den Einrichtungen des Medifit verursacht hat, sind von dem Mitglied bzw. dem / der Kursteilnehmer/in zu ersetzen. Für die vom Teilnehmer abgelegten Kleidungsstücke, Wertgegenstände oder Geld übernimmt Medifit keine Haftung. Die Aufsicht über persönliche Sachen obliegt allein dem Mitglied bzw. dem / der Kursteilnehmer/in. Eine Garantiehaftung wird ausgeschlossen. Für gesundheitliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen können, übernimmt Medifit keine Haftung.

7. Datenschutzklausel
Das Medifit handelt gemäß der aktuellen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Alle personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für
die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den vom Medifit erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Konto-verbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt.
Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die vom Medifit vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des
laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.

8. Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten
Mit der Unterzeichnung des Vertrages mit dem Medifit sind Sie als Mitglied mit den nachfolgend aufgeführten Nutzungszwecken einverstanden: Das Medifit kann dem Mitglied oder Kursteilnehmer per
E-Mail/Telefon/Fax/SMS/Newsletter, Informationen und weitere Angebote des Studios zum Zwecke der gesundheitlichen Information bzw. Werbung übersenden. Das Medifit kann Gesundheits- und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung bzw. der Erstellung eines Ernährungsplanes speichern und verarbeiten. Jedes Mitglied bzw. Kursteilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf kann entweder postalisch an das Medifit oder per mail übermittelt werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Medifit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

9.2. Änderungen dieser AGB
Das Medifit ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Das Medifit wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach in Kenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

9.3. Nebenabreden / Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Vertragsschließenden vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

9.4. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.