Rehasport § 44 SGB

Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen nach Genehmigung bezahlt.
Sie erhalten 50 Trainingseinheiten innerhalb von 18 Monaten .
Sie üben und trainieren an bestimmten Tagen zu festen Uhrzeiten in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern unter Anleitung einer lizenzierten Kursleiterin für Rehasport. Bewegung ist die beste Medizin.
Das Rehasportprogramm ist der Weg zurück in ein bewegtes Leben.
Ideal für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denn das Training ist auf das Beschwerdebild sowie die Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten.

Rehasport kann helfen bei:

  • Rückenschmerzen
  • Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates, Gelenkbeschwerden
  • Beschwerden in Armen und Beinen
  • Herz-Kreislaufbeschwerden
  • Chron. Atemwegserkrankungen
  • Diabetes Mellitus
  • Haltungsschäden und Schwächen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Osteoporose

Ihr Weg zum Rehasport:

Variante 1

  1. Chronische Beschwerden -> Sie gehen zum Arzt.
  2. Ihr Arzt stellt Ihnen die Verordnung 56 für Rehasport aus.
  3. Sie kommen zu uns und werden über Rehasport beraten
  4. Sie lassen sich von Ihrer Krankenkasse  die Verordung 56 genehmigen
  5. Sie kommen mit der Verordnung zu uns und starten mit Rehasport zu den festgelegten Kurszeiten

Variante 2

  1. Sie sind Patient bei uns oder kommen mit chronischen Beschwerden zu uns.
  2. Wir beraten Sie über Rehasport und geben Ihnen eine Verordnung 56 für Rehasport mit.
  3. Sie lassen von Ihrem Arzt diese Verordnung genehmigen mit Stempel und Unterschrift
  4. Sie lassen sich von Ihrer Krankenkasse  die Verordung 56 genehmigen
  5. Sie kommen mit der Verordnung zu uns und starten mit Rehasport zu den festgelegten Kurszeiten

Nach Ablauf des Rehasports kann das Trainingsprogramm im Rahmen einer Mitgliedschaft im Medifit fortgesetzt werden.